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FAQ – regelmäßig wiederkehrende Fragen

 

Unsere Lehrkräfte haben in der Regel eine akademische Ausbildung oder sind im sprachlichen Bereich Muttersprachler. Unsere Lehrkräfte erhalten die Möglichkeit, die Weiterbildung zum „TutorWatch geprüften Nachhilfelehrer“ zu absolvieren.

Wir unterscheiden nach Art des Unterrichts. Im Einzelunterricht und der 2-er Gruppen ist eine Einheit 45 min.

Gerne bieten wir Ihnen im Rahmen des Bildungspaketes Nachhilfe an. Erforderlich hierzu ist ein Bewilligungsbescheid der für Sie zuständigen Behörde (Landratsamt bzw. Jobcenter). Sobald uns der Bewilligungsbescheid vorliegt, können wir mit der Nachhilfe beginnen.

Nein. Feiertage sind unterrichts- und beitragsfrei.

In den Weihnachtsferien, den Fasnettagen und den ersten fünf Wochen der Sommerferien findet kein Nachhilfeunterricht statt. Oft werden in den Ferien spezielle Crash- bzw. Wiederholungskurse angeboten. Wir weisen sie dann rechtzeitig darauf hin.

Bei uns gibt es nur Monatsverträge, d.h. der Vertrag verlängert sich stillschweigend von Monat zu Monat. Dies bietet Ihnen größtmögliche Flexibilität. Denn sobald Ihr Kind wieder in der Schule klar kommt, benötigen Sie uns nicht mehr. Unser Ziel lautet: Hilfe zur Selbsthilfe

Eine Kündigung kann per Brief nach Staufen oder per e-mail erfolgen. Einschreiben ist nicht notwendig. Die Kündigung muss bis zum 15. eines Monats bei uns eingehen und wird dann zum Ende des Folgemonats wirksam. Zum Beispiel: Sie kündigen spätestens am 15. März Ihren Vertrag über die Nachhilfe. Der Unterricht findet dann noch bis Ende April statt

Erscheint ein Schüler nicht zum Unterricht, unabhängig davon, ob abgesagt wurde oder nicht, entsteht kein Anspruch auf eine Beitragserstattung oder einen Nachholtermin.

Sollten Sie langfristig im Voraus wissen, dass eine Nachhilfestunde (zum Beispiel aufgrund von Klassenfahrt oder Praktikum) nicht eingehalten werden kann, versuchen wir gern diese zu verschieben. Je langfristiger die Verschiebungswunsch bekannt ist, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, einen Ausweichtermin bekommen zu können. Aus diesem Grund empfehlen wir, spätestens eine Woche vor der bekannten Abwesenheit uns zu kontaktieren. Da wir unsere Kapazitäten nicht vorhersagen können, ist es uns leider nicht möglich, eine solche Verschiebung des Termins zu garantieren.

Leider nein. Den regulären monatlichen Nachhilfebeitrag ziehen wir per Lastschrift ein. Einmalige Beträge, z.B. für Crash-Kurse, müssen rechtzeitig von Ihnen überwiesen werden. Liegt uns ein SEPA-Lastschriftmandat vor, so können wir Kursgebühren ebenfalls einziehen. Hierzu benötigen wir dann Ihre Genehmigung.

Ja. Sie erhalten einen einmaligen Nachlass. Bitte sprechen Sie uns auf die aktuellen Bedingungen an.

 

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