Seit dem 29.03.2011 gibt es das sogenannte Bildungspaket.
Leistungen aus diesem Bildungspaket können alle Familien beanspruchen, die folgendes beziehen:
- Arbeitslosengeld II
- Sozialgeld
- Sozialhilfe nach dem SGB XII oder nach § 2 AsylbLG
- den Kinderzuschlag
- Wohngeld
Grundsätzlich besteht ein Rechtsanspruch auf u.a:
Lernförderung: Bedürftige Schülerinnen und Schüler können Lernförderung in Anspruch nehmen, wenn nur dadurch das wesentliche Lernziel erreicht werden kann. Voraussetzung ist insbesondere, dass die Schule den Bedarf bestätigt und keine vergleichbaren schulischen Angebote bestehen.
Weitere Infos bekommen Sie:
- bei Ihrer Gemeinde
- beim Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald
- beim Jobcenter Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald
Sprechen Sie einfach Ihren Sachbearbeiter darauf an.
Wir sind bei diesen Ämtern bekannt. Teilen Sie Ihrem Sachbearbeiter mit, dass Sie bei uns Nachhilfe nehmen wollen.
Bitte informieren Sie uns, dass Sie einen entsprechenden Antrag gestellt haben und bei welchem Sachbearbeiter. Oft dauert es einige Zeit, bis der Bewilligungsbescheid bei uns ist.
Sobald ein Bewilligungsbescheid des entsprechenden Amtes vorliegt, können wir direkt mit dem Amt (Jobcenter / Landratsamt) abrechnen.
Bitte beachten Sie die vorgegebenen Regeln des Amtes: unentschuldigtes Fehlen wird nicht vom Amt übernommen und muss von Ihnen getragen werden.